[:de]Neues Fördergeld für kommunale Klimaschutzprojekte / Seit 1. Januar wieder Antragstellung möglich [:]

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Programm zur finanziellen Unterstützung von modellhaften Vorhaben gestartet. Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA informiert.

Städte, Gemeinden und Landkreise, die Klimaschutzkonzepte erstellen und Maßnahmen zu deren Umsetzung durchführen, können seit dem 1. Januar 2017 wieder Fördermittel des Bundesumweltministeriums beantragen. Darauf weist das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin. Insgesamt stehen mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Neu eingeführt wurde die Förderung modellhafter Projekte in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. März. Danach können Gelder erst wieder im dritten Quartal beantragt werden. Für einige Förderschwerpunkte, wie die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement oder die Förderung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten, ist die Antragstellung jedoch ganzjährig möglich.

Informationen zum kommunalen Klimaschutz stehen unter www.energiekompetenz-bw.de bereit. Interessierte Unternehmen können auch direkt unter der Telefonnummer 0721/ 98471-930 Kontakt aufnehmen.

Seit dem 1. Dezember 2016 fördert der Bund modellhafte Projekte, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften etablieren. Bereits im Juli 2016 eingeführt wurde eine zusätzliche Förderung für den Bildungsbereich: Werden in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas Elektrogeräte, die älter als zehn Jahre sind, gegen Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse A+++ gemäß EU-Label ausgetauscht, übernimmt der Bund bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Ebenfalls bezuschusst wird der Austausch von Elektroherden.

Fachlich kompetente Unterstützung bekommen Kommunen vom Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz der KEA: Die Experten bieten kostenfreie Erstinformationen und beraten interessenneutral und unabhängig. Dabei greifen sie auf eine langjährige Erfahrung beim Erstellen von integrierten Klimaschutzkonzepten, Quartierskonzepten, Einstiegsberatungen und Energie- und CO2-Bilanzen zurück. Eine Vielzahl von Kommunen hat das Know-how in den vergangenen Jahren genutzt.

Knapp 10.000 Projekte bereits bundesweit unterstützt

Neben Kommunen sind kulturelle Einrichtungen, kommunale Unternehmen, Werkstätten für behinderte Menschen, Religionsgemeinschaften und Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für ausgewählte Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Gemeinnützige Sportvereine können seit 2016 einen Zuschuss für die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen beantragen.

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) neben der Entwicklung von Klimaschutzkonzepten auch eine Einstiegsberatung, Klimaschutzteilkonzepte, Energiesparmodelle an Schulen und in Kitas, investive Maßnahmen sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen für die Umsetzung des Konzeptes. Das Förderprogramm ist bei Kommunen begehrt: Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurden bundesweit rund 3.300 Kommunen in rund 9.300 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Mit Klimaschutzkonzepten systematisch Energie einsparen

Klimaschutzkonzepte haben das Ziel, CO2-Minderungspotenziale aufzuzeigen und zu erschließen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien, damit diese entscheiden können, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Zentrale Inhalte sind Energie- und CO2-Bilanzen, die Ermittlung von Potenzialen für Energieeinsparung und erneuerbare Energien, das Aufzeigen konkreter Maßnahmen nebst Strategien zu deren Umsetzung sowie ein Controlling-Konzept. Mit dem Controlling lassen sich Erfolge oder Misserfolge aufzeigen, auf deren Grundlagen dann wiederum neue Entscheidungen getroffen werden können.

Über die KEA-Kompetenzzentren

Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmenetze“ und „Kraft-Wärme-Kopplung“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH sollen den Klimaschutz und die Energieeffizienz bei Kommunen und Unternehmen in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Die Kompetenzzentren beobachten den Markt, erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an und organisieren Veranstaltungen. Finanziert werden sie vom Umweltministerium Baden-Württemberg. Die Kompetenzzentren sind bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg in Karlsruhe angesiedelt. www.energiekompetenz-bw.de

Über die KEA

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie unterstützt die Landesregierung beim Vorantreiben von Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

Ansprechpartner Pressearbeit
Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
Solar Info Center, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg,
Tel. +49 761 38 09 68-23, Fax +49 761 38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kompetenzzentren der KEA

Ursula Rubenbauer, KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH,
Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49 721 984 71-28, Fax +49 721 984 71-20,
ursula.rubenbauer@kea-bw.de,
www.energiekompetenz-bw.de | www.kea-bw.de

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