[:de]11,5 Millionen Euro Landesgeld für die Sanierung von Nichtwohngebäuden / Seit 1. Februar können wieder Anträge bei „Klimaschutz-Plus“ gestellt werden[:]

[:de]11,5 Millionen Euro Landesgeld für die Sanierung von Nichtwohngebäuden / Seit 1. Februar können wieder Anträge bei „Klimaschutz-Plus“ gestellt werden[:]

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Neue Förderrunde gestartet. Landesenergieagentur KEA begleitet Programm.

Rückenwind für die Klimaschutzaktivitäten von Kommunen, Kirchen, Unternehmen und Vereinen im Südwesten: Am 1. Februar ist das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus für das Jahr 2017 gestartet. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro. Die Fördertöpfe sind gut gefüllt, rund 11,5 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Die Antragfristen für die beiden Programmteile sind der 29. Juni und der 30. November 2017. Das Förderprogramm wird von der L-Bank abgewickelt und von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH begleitet. Mehr unter www.kea-bw.de.

Die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden lohnt sich finanziell und schützt das Klima. Dafür sind jedoch Investitionen nötig. „Die Fördermittel von Klimaschutz-Plus schonen dabei den Geldbeutel und erleichtern die Realisierung“, sagt Martin Sawillion von der KEA. Er rät, die Fördermittel des Programms zu nutzen: „Eigentümer müssen so weniger Eigenkapital aufbringen.“

Förderung für Dämmung, neue Lüftungsanlagen und mehr

Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.

Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt. Der Zuschuss kann einen Wert von 20 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 200.000 Euro, erreichen. Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Anträge stellen können Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und andere Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden. Anträge werden bis zum 29. Juni von der L-Bank entgegengenommen.

Von Beratung bis Netzwerk: Klimaschutz-Plus stärkt flankierende
Maßnahmen

Im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, dem Teil B des Programms, werden Kommunen gefördert, die am European Energy Award (eea) teilnehmen oder die eine Energie- und CO2-Bilanz erstellen lassen. Beim eea ist ab sofort die Teilnahme im ersten Jahr kostenfrei. Kommunen, Kirchen und Vereine können sich erhebliche Fördermittel für die Einführung oder den Ausbau eines systematischen Energiemanagements sichern und auf diese Weise den Betrieb ihrer Liegenschaften energetisch optimieren. Stadt- und Landkreise oder größere Regionen erhalten eine Förderung, wenn sie ein „Qualitätsnetzwerk Bauen“ ins Leben rufen.

Weiterhin wird die Begleitung von überbetrieblichen Energieeffizienztischen mit mindestens fünf Unternehmen finanziell unterstützt. Um die Potenziale der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme besser zu nutzen, ist eine Förderung für Machbarkeitsstudien, die Planung und auch die Inbetriebnahme von BHKW-Anlagen ausgelobt. Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen können Zuschüsse für detaillierte Energieberatungen in Anspruch nehmen und auf diese Weise die in ihren Objekten häufig bestehenden Einsparpotenziale identifizieren.

Regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen erhalten ebenfalls Geld vom Land: zum einen für die Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren, zum anderen für die Durchführung von Schulprojekten zum Themenbereich Energie und Klimaschutz. Antragsfrist für alle Fördertatbestände im Teil B ist der 30. November 2017.

Hilfe bei der Antragstellung

Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums unter um.baden-wuerttemberg.de/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz-plus. Für Fragen stehen die L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-1600 oder per E-Mail (klimaschutz-plus@l-bank.de) sowie die KEA (info@kea-bw.de) zur Verfügung.
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

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Ursula Rubenbauer, KEA Klimaschutz- und Energieagentur
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Tel. +49 721 984 71-28, Fax +49 721 984 71-20,
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