[:de]ADS-TEC und BVES melden Erfolg im EEG 2017: Keine Belastung mit EEG-Umlage bei gemischtem Speicherbetrieb[:]

[:de]ADS-TEC und BVES melden Erfolg im EEG 2017: Keine Belastung mit EEG-Umlage bei gemischtem Speicherbetrieb[:]

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Gemischte Betriebsmodelle von Energiespeichern bekommen mit § 61k EEG 2017 endlich fairen regulatorischen Rahmen – BVES: Großer Erfolg für die Speicherbranche

Thomas Speidel, Geschäftsführer des Batteriespeicherspezialisten ADS-TEC in Nürtingen und Präsident des Bundesverbandes für Energiespeicher BVES in Berlin, freut sich sehr über die erzielte Regelung im Erneuerbare Energien Gesetz EEG: „Flexibilität ist ein wesentlicher Baustein des künftigen Energiesystems. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit diesem Schritt überaus sinnvolle Geschäftsmodelle in Form der Speichermehrfachnutzung Sichtbarkeit und Rahmenbedingungen erhalten.“

Der BVES und ADS-TEC begrüßen den Bundestagsbeschluss des neuen EEG 2017. Darin wird mit § 61k nun verbindlich festgelegt, dass auch die gemischte Nutzung eines Energiespeichers – etwa zur Bereitstellung von Regelenergie und für den Eigenverbrauch – nicht mit der EEG-Umlage belastet wird.

Mit dieser Regelung sind Betriebsmodelle, bei denen Speicher ihre Dienste in mehreren Bereichen einbringen und damit ihre flexiblen Fähigkeiten optimal bereitstellen (bspw. Schwarmspeicher, Quartierspeicher), erstmals regulatorisch verankert und nicht mehr einseitig in der Pflicht zur EEG-Umlage. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES), der seit Monaten eine entsprechende Klärung forderte, sieht hier einen großen Erfolg seiner Arbeit und einen bedeutenden Schritt nach vorne für die wachsende Speicherbranche.

„Mit der Neuregelung sind endlich die enorm wichtigen und zukunftsweisenden Speicherbetriebsmodelle rechtlich gesichert möglich und nicht mehr in der EEG-Umlage. Dies ist ein guter Schritt zu fairen Marktbedingungen für Energiespeicher und ein toller Erfolg des BVES“, so Thomas Speidel, Präsident des BVES.

Die nun erfolgte Neuregelung konnte auch durch die Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere der Abgeordneten Thomas Bareiß, Steffen Bilger sowie Barbara Lanzinger und Andreas Lenz, erreicht werden. Denn gerade gemischte Betriebsmodelle zeigen, wie Speicher durch ihre multivalente und effiziente Nutzung zur Systemstabilisierung und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen können.

„Der § 61k EEG 2017 ist eine zukunftsweisende Anpassung für die dynamisch wachsende Speicherbranche. Diese rechtliche Klarstellung war überfällig“, resümiert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Wir freuen uns, dass unsere Arbeit für die Speicherbranche damit konkrete Früchte getragen hat.“

Weitere Informationen: www.bves.de

Über die ADS-TEC GmbH
ADS-TEC ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz in Nürtingen bei Stuttgart und gegenwärtig etwa 240 Mitarbeitern. Das Unternehmen entwickelt und produziert hochwertige und langzeitverfügbare Industrial-IT-Systeme sowie skalierbare professionelle Lithium-Ionen-Batteriespeichersysteme inklusive Energy-Management-System für den Heim-, Industrie- und Infrastrukturbereich.

Der ADS-TEC Geschäftsführer Thomas Speidel ist Präsident des Bundesverbands Energiespeicher (BVES) e.V., Gründungsvorstandsmitglied des Kompetenznetzwerkes Lithium-Ionen-Batterien (KLIB) e.V., im Vorstand der StoREgio Energiespeichersysteme e.V. sowie Mitglied im Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. Durch die Initiativen in zahlreichen von Bund und Ländern geförderten Projekten steht ADS-TEC in enger Verbindung zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

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Assistentin der Geschäftsleitung
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