[:de]Grünes Licht für neues Tarifdekret / Attraktivere Biogasförderung in Frankreich[:]

[:de]Grünes Licht für neues Tarifdekret / Attraktivere Biogasförderung in Frankreich[:]

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Neuregelung Mitte Dezember in Kraft getreten. Neue Marktchancen für deutsche Biogasanlagenbauer.

Die französische Regierung hat einen neuen Einspeisetarif für Strom aus Biogas verabschiedet. Am 13. Dezember 2016 ist die Neuregelung in Kraft getreten. Das bereits seit einem Jahr erwartete Tarifdekret sieht eine höhere staatlich garantierte Grundvergütung und eine gestiegene Prämie für die Nutzung von Gülle vor, die Prämie für Energieeffizienz ist entfallen. Der maximale Vergütungszeitraum beträgt künftig 20 Jahre, bis zu fünf Jahre mehr als bisher, berichtet das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner. Die höhere Vergütung und die längere Tariflaufzeit erleichtern die Finanzierung von Biogasanlagen – von dem Marktwachstum infolgedessen könnten auch deutsche Biogasanlagenhersteller profitieren. Neu hinzugekommen ist eine Degression der Vergütung bei nach 2017 gestellten Tarifanträgen. Die neue Tarifvergütung gilt nur für Projekte mit einer Nennleistung bis zu 500 Kilowatt (kWel), darüber können die Projekte an Ausschreibungen teilnehmen.

Die bisherige Förderung, die im Mai 2011 in Kraft trat, sah für die Einspeisung von Strom aus Biogas je nach Anlagengröße eine Grundvergütung von 11,2 bis 13,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vor. Jetzt sind es 15 bis 17,5 Cent pro kWh. Die Prämie für die Nutzung von Gülle ist von bis zu 2,6 auf bis zu 5 Cent pro kWh gestiegen. Ersatzlos weggefallen ist die Prämie für Energieeffizienz (Wärmenutzung), die bislang bei bis zu 4 Cent pro kWh lag. Das aktuelle Tarifdekret wurde jetzt im Journal Officiel, dem französischen Pendant zum deutschen Bundesgesetzblatt, veröffentlicht. Für Anlagengrößen ab 300 kWel wird im Rahmen des Tarifantrages die Vorabprüfung einer alternativen Einspeisung des Biomethans in das Erdgasnetz obligatorisch.

Neu eingeführt wurde eine Degression der Vergütungshöhe: Je später der Tarifantrag gestellt wird, desto geringer ist die Vergütung. Ab Januar 2018 sinkt diese bei Neuanträgen jedes Quartal um 0,5 Prozent, wird bei Realisierung der Anlage jedoch in gleichbleibender Höhe bis zu 20 Jahre ausgezahlt, maximal jedoch für 140.000 Volllaststunden. Die in Frankreich übliche jährliche Preisanpassung entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung wird beibehalten.

„Die neue Regelung, besonders die um bis zu fünf Jahre verlängerte Förderung, senkt die hohe Finanzierungshürde von Biogasanlagen in Frankreich deutlich“, sagt Markus Jenne von Sterr-Kölln und Partner. „Der Markt wird dort aller Voraussicht nach künftig stärker wachsen. Für deutsche Biogasanlagenhersteller ist das angesichts des stagnierenden heimischen Marktes eine Möglichkeit, Marktanteile im Nachbarland zu gewinnen.“

Das Potenzial für Biogasanlagen in Deutschlands westlichem Nachbarland ist enorm: Frankreich ist das größte Land der EU und nutzt eine deutlich größere landwirtschaftliche Fläche als hierzulande. Bis 2020 möchte Frankreich über einen Park von 1.000 Biogasanlagen mit einer Leistung von 625 Megawatt Leistung auf Bauernhöfen verfügen. Derzeit sind es noch rund 400.

Aktuelles Expertenwissen gibt es auf www.sterr-koelln.com/news-downloads/gut-zu-wissen.

Über Sterr-Kölln & Partner

Sterr-Kölln & Partner mbB ist ein interdisziplinäres Beratungsunternehmen, das sich auf er-neuerbare Energien und Energieeffizienz spezialisiert hat. Das Team aus Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt Projektentwickler, Hersteller, Investoren, Banken, Kommunen sowie Stadtwerke dabei, ihre Zukunft nachhaltig zu gestalten. Standorte von Sterr-Kölln & Partner sind Freiburg, Berlin, Paris und Strasbourg. Das 1979 gegründete Unternehmen beschäftigt 51 Mitarbeiter.

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