[:de]Neuerungen bei EEG-Umlage und Änderungen im KWK-Gesetz / Wann sich Blockheizkraftwerke für Eigentümer von Nichtwohngebäuden lohnen[:]

[:de]Neuerungen bei EEG-Umlage und Änderungen im KWK-Gesetz / Wann sich Blockheizkraftwerke für Eigentümer von Nichtwohngebäuden lohnen[:]

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KEA-Kompetenzzentrum KWK informiert Kommunen und Unternehmen.

Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen setzen auf hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Kraftpakete im Keller erzeugen Wärme und Strom zugleich. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Eigentümer von neuen BHKW jedoch die volle EEG-Umlage für selbst genutzten Strom zahlen. Die entfallene Befreiung von der Umlage lässt viele Unternehmen und Kommunen derzeit zögern, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Zu Unrecht, meint Florian Anders vom Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „In vielen Fällen lohnen sich BHKW weiterhin. Erst 2016 hat der Bund die Förderbedingungen erheblich verbessert, vor allem für kleinere Anlagen.“ Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten und nachhaltigen Kraft-Wärme-Kopplung befassen, so Anders. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeige die Chancen auf.

Mit BHKW können Gebäudeeigentümer direkt vor Ort sowohl ihren Strom- als auch ihren Wärmebedarf decken – und das besonders effizient. Die Erzeugung von mechanischer Energie zur Umwandlung in elektrischen Strom und die Nutzung der daraus entstehenden Abwärme wird als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet. Als Energieträger dienen Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Pflanzenöl, Ethanol, Biogas, sowie in großen Anlagen auch Holzpellets, Holzhackschnitzel, Müll und Abfallbrennstoffe.

Die Technologie wird immer beliebter: Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich mit 10 bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.

Volle Umlage fällt an, aber bezuschusste Betriebsstunden verdoppelt

Negativ schlägt zu Buche, dass Ende 2017 die reduzierte Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den selbst verbrauchten Strom aus BHKW auslief. Seit Januar müssen Eigentümer nicht mehr nur 2,72 Cent pro Kilowattstunde zahlen, sondern 6,79 Cent. Befreit von der EEG-Umlage sind Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Urheber der Änderung war die EU-Kommission, die eine Überförderung verhindern wollte.

Eine deutliche Verbesserung gab es dagegen 2016 mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 Vollbenutzungsstunden erhöht. „Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden“, erklärt Florian Anders.

Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, erhalten keine Förderung mehr.

Für wen lohnen sich Blockheizkraftwerke? Neutrale Beratung wichtig

Ob sich ein BHKW lohnt, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit neutralen Energieberatern klären. „Große Sorgfalt müssen die Fachleute auf die richtige Dimensionierung legen. Nur wenn Auslegung passt, kann das BHKW auch wirtschaftlich arbeiten“, sagt KEA-Experte Anders. „Vor der Planung sollte beispielsweise der aktuelle Energieverbrauch geprüft werden. Erst dann lassen sich Strom- und Wärmebedarf genau abschätzen.“ Generell gilt: BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. Allein bei einem Dauerbetrieb von Mitte Oktober bis Ende März kommen bereits rund 3.500 Betriebsstunden zusammen. Wer das BHKW mindestens weitere 500 bis 1.000 Stunden im Jahr betreiben kann, der sollte sich bei einem Neubau oder Heizungstausch überlegen, ob die Technologie zu seinem Bedarf passt. Vor allem in Gewerbe- und Industriebetrieben ist das oft der Fall. Bei guter Planung und günstigen Randbedingungen sind Amortisationszeiten von fünf bis sieben Jahren möglich. BHKW sind also nicht nur klimafreundlich, sondern können auch wirtschaftlich sein.

Eine Datenbank mit Kontaktdaten erfahrener Energieberater befindet sich auf der Internetseite des KEA-Kompetenzzentrums. Das Expertenteam des Kompetenzzentrums unterstützt Interessierte ebenfalls: Bei einer kostenfreien Initialberatung informieren sie über die Chancen der Technologie und ermitteln den individuellen Bedarf. Mehr zu BHKW finden Interessierte auf www.energiekompetenz-bw.de/kwk. Eine telefonische Auskunft bekommen sie unter 0721 984 71-54.

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Neuerung: Im Herbst 2018 kommt das Marktstammdatenregister

Voraussichtlich im Herbst 2018 öffnet die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister. Es löst die Anlagenregisterverordnung ab und verpflichtet Marktakteure, ihre Erzeugung, Speicherung und ihren Verbrauch von Strom und Gas zu melden.

Ein Merkblatt mit Beispielen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt, wen die Regelung betrifft. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
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Förderprogramme
Parallel zu den Zuschüssen des KWKG gibt es Förderprogramme des Bundes und der Länder, die den Bau von KWK-Anlagen wirtschaftlicher machen. Die KfW-Förderbank bietet zinsgünstige Kredite an, das Landesförderprogramm in Baden-Württemberg, „Klimaschutz-Plus“, gibt Gelder für die Begleitberatung hinzu. Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt zudem Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung energieeffizienter Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Bundesweite KfW-Förderung:
Erneuerbare Energien – Standard (Kredit Nr. 270)

Erneuerbare Energien – Premium (Nummer 271)

KfW Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (Kredit Nr. 292)

Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus, Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze

Andere Bundesländer haben ebenfalls Förderprogramme
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Über die KEA-Kompetenzzentren

Die sechs Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmenetze“, „Kraft-Wärme-Kopplung“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH sollen den Klimaschutz und die Energieeffizienz bei Kommunen, Unternehmen sowie Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Die Kompetenzzentren erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen und beobachten den Markt. Finanziert werden sie vom Umweltministerium Baden-Württemberg. www.energiekompetenz-bw.de

Über die KEA

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie unterstützt die Landesregierung beim Vorantreiben von Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

Ansprechpartner Pressearbeit
Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
Solar Info Center, Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg,
Tel. +49 761 38 09 68-23, Fax +49 761 38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kompetenzzentren der KEA
Ursula Rubenbauer, KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH,
Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49 721 984 71-28, Fax +49 721 984 71-20,
ursula.rubenbauer@kea-bw.de,
www.energiekompetenz-bw.de | www.kea-bw.de[:]

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