Das Osterpaket – 80 Prozent Klimaneutralität innerhalb eines Jahrzehnts?? 

Das Osterpaket – 80 Prozent Klimaneutralität innerhalb eines Jahrzehnts?? 

  • Die Klimakrise und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigen: Deutschland muss zügig klimaneutral und unabhängig von seinen Energieimporteuren werden. Am 6. April 2022, vier Monate nach dem Start der neuen Bundesregierung, hat das Bundeskabinett den Entwurf des energiepolitischen Osterpakets beschlossen.?Damit ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht.??
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Welche Änderungen sind im energiepolitischen Osterpaket festgeschrieben und wie will die Bundesregierung damit den Weg zur Klimaneutralität schaffen?? 

Volle Kraft voraus: Das ambitionierte Osterpaket

Im Osterpaket sind Maßnahmen zum schnellen und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien auf knapp 600 Seiten zusammengefasst. Das Paket ist damit die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten.?? 

Erneuerbare Energien stehen im Mittelpunkt des Osterpakets. Nicht zuletzt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegen Erneuerbare im öffentlichen Interesse und dienen gar der nationalen Sicherheit. Das Ziel der angepassten Maßnahmen ist klar: den gesamten Energieverbrauch Deutschlands bis 2035 nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und damit die Energiesouveränität Deutschlands zu gewährleisten.? 

Erneuerbare Energien – das ist der aktuelle Stand

Im Jahr 2021 haben erneuerbare Energien rund 42 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt. In den kommenden Jahren wird der Stromverbrauch in Deutschland steigen, nicht zuletzt durch die Elektrifizierung von Industrieprozessen. Das erhöht den Druck, erneuerbare Energien noch stärker als bislang auszubauen.?Geplant ist: Bis 2030 sollen erneuerbare Energien rund 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken. 

Um diese Gesetze handelt es sich im Osterpaket

Das Osterpaket novelliert und erneuert mehrere Energiegesetze und -verordnungen: 

  • – das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), 
  • – das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), 
  • – das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), 
  • – das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), 
  • – das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und 
  • – weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht 

 

Eine der wichtigsten Neuerungen des Osterpakets betrifft das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): In Paragraf 2 EEG wird festgelegt, dass erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit erhalten Behörden eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn sie verschiedene Interessen abwägen müssen – beispielsweise, ob ein Windpark entstehen soll. Besonders die Windbranche erhofft sich dadurch positive Effekte auf Genehmigungsverfahren. 

Auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfährt Veränderungen. Ziel ist, mehr Strom aus Windenergie auf dem Meer zu gewinnen. Numerisch fixiert das Osterpaket deshalb ein Ausbauziel für die Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Ebenfalls neu ist die Ausschreibung bei nicht-voruntersuchten Flächen. Diese müssen qualitativen Kriterien entsprechen. Dazu zählen der Energieertrag einer Anlage, die Vereinbarkeit mit Natur- und Artenschutz und die Recyclingfähigkeit.?Mit den Einnahmen der neuen Flächen ist es möglich, Stromkosten zu senken, die Akzeptanz für die Ausbauvorhaben zu erhöhen und den Naturschutz zu stärken.  

 Das ändert sich im kommenden Jahrzehnt. Die Maßnahmen des Osterpakets?

„Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, erklärt Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Dafür sind im Osterpaket insbesondere im EEG, das in seiner neuen Version am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, diverse Maßnahmen für die unterschiedlichen Sektoren auszumachen.  

Insbesondere den Ausbau von Windenergie will das Osterpaket voranbringen. Im Mittelpunkt stehen dabei Verfahrensvereinfachungen für den Bau von Windkraftanlagen und der schnellere Bau von Windturbinen an Land. Das Ziel: Bis 2030 soll die Windkraft an Land eine Kapazität von 115.000 Megawatt (MW) haben, im Jahr 2021 lag sie bei 56.000 MW. 

Auch bei der Solarenergie führen viele Einzelmaßnahmen zu einem beschleunigten Ausbau. Ausbauziele,- Ausbaupfade und Ausschreibungsvolumina werden angepasst und je zur Hälfte auf Dach- und Freiflächen verteilt. Für Freiflächenanlagen werden die Flächenkategorien expandiert. Neben den bisherigen Kategorien wie Konversionsflächen und Seitenrandstreifen kommen Agri-Photovoltaik, Floating-Photovoltaik und Moor-Photovoltaik neu hinzu. ? 

Veränderungen sind auch bei der Bioenergie vorgesehen. So soll Biomasse verstärkt auf Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden. Damit kann sie ihren Nutzen als speicherbarer Energieträger systemdienlich einbringen.?? 

Für Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher entstehen mit dem neuen EEG finanzielle Entlastungen, da die EEG-Förderung (EEG-Umlage) über den Strompreis wegfällt. Die Energieversorger sind dazu verpflichtet, diese Entlastung an die Verbraucher weiterzugeben. Der Grund für den Wegfall: Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird künftig mit der Rechtskräftigkeit des neuen EEG über das Sondervermögen Energie- und Klimafonds gedeckt.  

Deutschland soll bis 2035 klimaneutral sein – für diese historische Herausforderung sind nun wichtige Maßnahmen im Osterpaket auf den Weg gebracht. Diese Beschlüsse für den Kilmaschutz dürften dieses Jahr wohl das schönste Ostergeschenk sein! 

Wie wichtig vor allem der Ausbau der Windenergie ist und was dafür passieren muss, lesen Sie in unserem Artikel zur Akzeptanz von Windenergieanlagen: https://www.solar-consulting.de/akzeptanz-ist-der-weg-zum-erfolg/ 

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