Welche Änderungen bringt 2021 für die Energiewelt?

Welche Änderungen bringt 2021 für die Energiewelt?

Pünktlich zum Jahreswechsel treten etliche Neurungen mit einem Ziel in Kraft: erneuerbare Energien ausbauen, Klimaschutz fördern. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengefasst.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Mit dem 1. Januar 2021 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise. Das erleichtert die Antragstellung und macht die Förderlandschaft übersichtlicher.

Mehr Infos zur neuen Bundesförderung gibt es auf unserem themendesk: https://energie.themendesk.net/bundesfoerderung-fuer-energieeffiziente-gebaeude-startet-am-1-januar/

2. CO2-Bepreisung:

Am 1. Januar 2021 ist im Gebäudesektor die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) gestartet, um im Klimaschutz voranzukommen: Pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und des Gebäudebereichs sind 25 Euro fällig. Das entspricht einem Aufschlag von 7,9 Cent pro Liter Heizöl. In den kommenden Jahren werden die CO2-Kosten von Erdgas und Heizöl weiter steigen, bis 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.

Mit der CO2-Bepreisung werden Heizungen auf Basis fossiler Energien im Betrieb deutlich teuer, vor allem in schlecht gedämmten Gebäuden. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, verursachen dagegen keine CO2-Zusatzkosten und werden daher deutlich attraktiver.

Auch zur CO2-Bepreisung finden sich auf unserem themendesk noch weitere Informationen: https://energie.themendesk.net/gebaeude-co2-bepreisung-gilt-seit-1-januar-2021/

3. Die Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG 2021):

Lange hat sich die Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes hingezogen, kurz vor Weihnachten hat der Bundestag sie dann verabschiedet. Das EEG 2021 führt zahlreiche Änderungen auf, die den Ausbau von erneuerbaren Energien voranbringen sollen. Experten kritisieren das Vorhaben jedoch als zu wenig ambitioniert. Das übergeordnete Ziel des EEG ist, dass im Jahr 2050 der gesamte Strom in Deutschland treibhausgasneutral ist, bis 2030 sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Bislang erzeugten Windenergieanlagen den Großteil des Ökostroms, doch der Ausbau von Windanlagen stockt seit Jahren. Mit dem EEG 2021 setzt die Regierung nun vermehrt auf Solarenergie. Die Photovoltaik (PV) genießt in der Bevölkerung einen guten Ruf, Akzeptanzprobleme gibt es hier kaum. Die Stromkapazitäten aus Solar sollen sich deshalb bis 2030 auf 100 Gigawatt belaufen und sich damit nahezu verdoppeln. Windanlagen sollen ihre Kapazität um ein Drittel auf 71 Gigawatt steigen, Biomasse soll auf 8,4 Gigawatt kommen. Laut Experten sind diese Ausbaumengen jedoch unzureichend, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Weitere Änderungen des EEG 2021 sind:

– Die EEG-Umlage entfällt künftig für selbst erzeugten und genutzten Solarstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Das gilt auch für Bestandsanlagen und ausgeförderte Anlagen.
– Für PV-Dachanlagen gilt eine Ausschreibungspflicht ab einer Leistung von 750 Kilowatt. Die Investoren müssen bei Ausschreibungen nun aber nicht mehr mit PV-Freiflächen konkurrieren, da beide in unterschiedliche Segmente eingestuft werden. PV-Dachanlagen ab 300 Kilowattpeak erhalten künftig nur 50 Prozent der Einspeisevergütung. Sie rechnen sich nur, wenn mindestens 50 Prozent des Stroms selbst genutzt wird. Das soll den Eigenverbrauch bei Gewerbeanlagen erhöhen.

– Mieterstromprojekte erhalten einen höheren Zuschlag: 3,79 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) und 3,52 Cent pro kWh bei Anlagen bis 40 kWp. Größere Anlagen bis 500 kWp erhalten noch 2,52 Cent pro kWh. Zudem dürfen Energiedienstleister den Mieterstrom liefern, ohne dass der Zuschlag entfällt.

– Wind: Weniger windstarke Standorte sollen durch eine zusätzliche Referenzstufe besser gefördert werden, für südliche Landkreise wird in Ausschreibungen ab 2022 eine Südquote in Höhe von 15 Prozent der Ausschreibungsmenge eingeführt. Bewerben sich zu wenige Projekte, muss die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge kürzen. Zudem sollen von neuen Windenergieanlagen betroffene Gemeinden finanziell beteiligt werden.

– Das EEG 2021 klärt schließlich auch, dass Betreiber ausgeförderter PV-Anlagen ihren Strom weiterhin über den Netzbetreiber einspeisen können, jedoch zu einer geringeren Vergütung.

– Die zunächst geplante, umstrittene Smart-Meter-Pflicht wurde für Kleinstanlagen zurückgenommen. Sie trifft nur Anlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt.

– Bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung nun bereits nach vier Stunden, bisher waren es sechs Stunden.

Sie sind Experte in Sachen erneuerbare Energien und bringen klimafreundliche Technologien voran? Dann lohnt es sich, darüber presse- und öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Sprechen Sie uns einfach an.

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