Wie geht es weiter für ausgeförderte PV-Anlagen?

Wie geht es weiter für ausgeförderte PV-Anlagen?

Für tausende Betreiber von Photovoltaik-Anlagen fällt im kommenden Jahr die Einspeisevergütung weg. Wie es nach dem Förderende weitergehen kann, stand lange in den Sternen. Eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Klarheit bringen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett Ende September beschlossen, nun befasst sich das Parlament damit. Für den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen sieht der Gesetzgeber verschiedene Optionen vor. Ein Überblick.

Schwarz-blau glänzende Solarmodule auf Gebäudedächern sieht man heute allerorts. Im Jahr 2000 galten Photovoltaik-Anlagen unter Hauseigentümern oft noch als Öko-Spinnerei, die Investition war teuer und mit unbekanntem Ausgang. Um den Markt für die klimafreundlichen Stromerzeugung anzukurbeln, hat der Staat ein Förderinstrument eingesetzt: die Einspeisevergütung. 20 Jahre lang wird sie für jede Kilowattstunde Solarstrom, die in das öffentliche Stromnetz gespeist wird, gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten damit eine attraktive Entschädigung für ihre Investition in die Solartechnik. Doch nach zwei Jahrzehnten endet die Förderung. Denn das Ziel der Bundesregierung ist, den Ausbau der Solartechnologie zunehmend marktgetrieben voranzubringen.

Für Anlagenbetreiber entfällt somit nach Ende der Einspeisevergütung eine feste Einnahmequelle. Lange sah es so aus, als ob sie ihren Strom gar nicht mehr einspeisen dürften. Die Photovoltaik-Anlagen funktionieren jedoch nach 20 Jahren meist noch tadellos, die Technik gilt als besonders robust. Auch die Investition in das Dachkraftwerk hat sich längst refinanziert, für den Weiterbetrieb fallen lediglich geringe Betriebskosten an. Damit ist der erzeugte Solarstrom vom Hausdach besonders günstig. Ein ersatzloser Rückbau der Anlage gilt deshalb als schlechteste aller Optionen nach dem Förderende. Auch für die Energiewende wäre das ein enormer Rückschritt, fallen doch bis zum Jahr 2033 rund eine Million Anlagen aus der Förderung.

Volleinspeisung

Für den Weiterbetrieb sieht die Bundesregierung nun verschiedene Optionen vor: Wer seinen Solarstrom wie bisher einspeisen und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen will, kann das laut Gesetzesentwurf bis 2027 tun. Dafür erhalten Anlagenbetreiber den Jahresmarktwert für Solarstrom, der in den vergangenen Jahren zwischen 3 und 4,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) lag. Davon abzuziehen sind Vermarktungskosten des Netzbetreibers in Höhe von 0,4 Cent pro kWh. Mit der Vergütung lassen sich in den meisten Fällen die Betriebskosten der Anlagen decken. Viel Gewinn fällt jedoch nicht ab. Zudem sind die Betreiber dazu verpflichtet, ihren gesamten Solarstrom einzuspeisen. Einen Teil des Stroms für den eigenen Bedarf zu nutzen, ist nicht möglich. Es droht eine Vertragsstrafe.

Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung

Die Alternative zur Volleinspeisung ist die Umstellung auf Eigenverbrauch. Haben Anlagenbetreiber zuvor ihren gesamten Strom eingespeist, muss dann zunächst ein Umbau am Zählerschrank erfolgen. Fachbetriebe übernehmen die einmalige Umstellung für rund 200 Euro. Wer auf Eigenverbrauch umstellt, muss laut aktuellem Stand zudem die EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent für jede selbstgenutzte Kilowattstunde Solarstrom zahlen. Die Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien und muss von jedem Stromverbraucher und Eigenversorger entrichtet werden. Die Regelung, dass die EEG-Umlage bei der Umstellung auf Eigenverbrauch fällig wird, ist stark umstritten und verstoße laut Verbänden gegen EU-Recht. Hier könnte es im Parlament noch zu Änderungsanträgen kommen.

Alle laufenden Ausgaben bei Eigenverbrauch zusammengenommen, kostet eine Kilowattstunde Solarstrom aus einer ausgeförderten PV-Anlage rund 5,5 Cent. Im Vergleich zu Netzstrom spart das etwa 20 Cent pro kWh. Je höher der Eigenverbrauch, desto mehr sparen die Betreiber. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Wert von rund 30 auf bis zu 80 Prozent erhöhen.

Doch was machen Betreiber mit dem Solarstrom, den sie nicht selbst nutzen können? Netzbetreiber nehmen eingespeisten Strom nicht ab, wenn man nach Förderende auf Eigenverbrauch umstellt. Für eine Einspeisung brauchen Anlagenbetreiber also einen Direktvermarkter, der den Stromverkauf und die damit verbundenen Formalitäten übernimmt. Die Dienstleistung gilt als teuer, zudem gibt es nur wenige Strom-Abnehmer für Anlagen unter 100 Kilowattpeak (kWp). Für PV-Anlagen über 5 kWp Leistung wirft die Kombination Eigenverbrauch und Direktvermarktung ungefähr gleich viel ab wie die Volleinspeisung.

Eigenverbrauch mit Nulleinspeisung

Eine andere Möglichkeit ist die Nulleinspeisung, bei der ein moderner Wechselrichter jegliche Überschussleistung abregelt. Das bedeutet: Die Anlage erzeugt nur so viel Strom wie nötig, es werden keine Überschüsse eingespeist. Finanziell zwar die beste Option, ökologisch jedoch fraglich – wird doch weniger Solarstrom als möglich erzeugt.

Ob und welche Änderungen es am Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle noch geben wird, werden die kommenden Wochen zeigen. Zum kommenden Jahr soll die Novelle in Kraft treten.

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